
INSOLVENZRECHT
Ein Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei liegt in der individuellen und persönlichen Beratung von Mandanten, die finanzielle Krisen bewältigen müssen – ob als Schuldner, Gläubiger oder Investor. Hierbei berate ich u.a. in folgenden Themengebieten:
- Beratung von Gesellschaftern und/oder Geschäftsführern in Krisensituationen des Unternehmens
- Beratung der Geschäftsführung bei Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
- Abwehr oder Durchsetzung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen
- Erstellung von Unternehmenskaufverträgen (Distressed M&A)
- Abwehr oder Durchsetzung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen
- Erstellung von Insolvenzanträgen
- Unterstützung bei der Betriebsfortführung innerhalb eines Insolvenzverfahrens
- Erstellung von Insolvenzplänen
- Forderungsmanagement im insolvenznahen Bereich
Gesellschaftsrecht, insbesondere für Gründer und Startups
Ich berate Sie kompetent und engagiert bei allen Fragen im Vorfeld einer Gesellschaftsgründung, der individuellen Erstellung eines Gesellschaftsvertrages bis hin zum Beurkundungstermin beim Notar und der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister.
Darüber hinaus berate ich sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften und vertrete deren Organe und Gesellschafter in folgenden Bereichen:
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Gesellschafterstreitigkeiten
- Gesellschafterversammlungen
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmenstransaktionen
- Organhaftung


STRAFRECHT
Insolvenzdelikte geraten zunehmend in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Als Konsequenz hieraus sollten Sie einen Strafverteidiger wählen, der fundierte Kenntnisse nicht nur im Strafprozessrecht, sondern auch und insbesondere im materiellen Insolvenzrecht aufweist.
Als ausgewiesener Insolvenzrechtsexperte berate ich Geschäftsführer und Unternehmer im Hinblick auf die Vermeidung von Insolvenzstraftaten (Bankrottdelikte), dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie einer Insolvenzverschleppung und vertrete diese selbstverständlich auch in möglichen Strafverfahren.
Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
Ich berate Sie umfassend und kompetent im allgemeinen Zivilrecht und unterstütze Sie bei der Gestaltung und/oder Prüfung von Verträgen. Um die Gefahr zu vermeiden, nach Vertragsschluss nicht einkalkulierte Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, ist es entscheidend, vor Vertragsschluss alle nur erdenklichen Konsequenzen einzuplanen. Ich unterstütze Sie dabei, mögliche Probleme von vornherein zu minimieren und Ihre Verträge so zu gestalten, dass sie einer späteren gerichtlichen Überprüfung standhalten.


Forderungsdurchsetzung, Inkassorecht
Gerne unterstütze ich Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung Ihrer Forderungen einschließlich Zwangsvollstreckung. Aufgrund meiner langjährigen Beratungspraxis in Krisenfällen kann ich Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufzeigen und Ihre Forderungen konsequent durchsetzen.
Ich berate und vertrete Sie kompetent bei allen Fragen rund um:
- Durchsetzung von Forderungen
- Begleitung im gerichtlichen und außergerichtlichen Mahnverfahren
- Vertretung bei Zwangsvollstreckungen und Zwangsversteigerungen
- Absicherung gegen Zahlungsausfälle
und allen anderen Sachverhalten im Inkassorecht.
Schuldnerberatung
Ob Verbraucher, Freiberufler oder selbstständig: Viele warten lange ab und haben Ängste rund um das Thema Schulden.
Ganz unabhängig von den Gründen der Schulden: Wenn Sie Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können und die Schulden stetig steigen, sollten Sie umgehend einen Spezialisten zu Rate ziehen.
Mit unserer erfahrenen und kompetenten anwaltlichen Beratung bei finanziellen Krisen und drohender Insolvenz lösen wir auch komplexe und vielschichtige Finanzprobleme sicher und tragfähig.
Ihre Vorteile:
- Statt langer Wartezeiten können wir sofort gemeinsam loslegen und Lösungen für Ihre finanziellen Probleme entwickeln.
- Unsere Lösungen sind aus einem Guss, langfristig tragfähig und im Paket.
- In einer Krise, die Sie und Ihre ganze Familie betrifft, sollten Sie daher auf erfahrene Partner und einen Anwalt mit langjähriger insolvenzrechtlicher Tätigkeit in spezialisierten Kanzleien zurückgreifen.
- Mit unserer Erfahrung sind Sie schneller wieder handlungsfähig und gewinnen den Überblick zurück. Auch das operative Geschäft Ihres Unternehmens wird abgesichert.
- Wir verhandeln unmittelbar mit Ihren Gläubigern, übernehmen den “Schreibkram” und erstellen einen Schuldenbereinigungsplan. So können oftmals die Schulden reduziert und eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Das gelingt vielen Schuldnern allein nicht mehr. So helfen wir Ihnen, eine Insolvenz zu vermeiden.

Wenn die Insolvenz doch der letzte Ausweg sein sollte, können Sie sich auf diesem Weg von Ihren Schulden befreien. Eine Insolvenz dauert maximal sechs Jahre, kann aber auch verkürzt werden. Inzwischen besteht die Möglichkeit, schon nach 36 Monaten komplett schuldenfrei zu sein.
Unsere Lösungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens:
- Erstellung des Insolvenzantrags und Begleitung im Insolvenzverfahren.
- Kommunikation mit dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter und allen Verfahrensbeteiligten.
- Als “Geeignete Person” nach § 305 InsO bestätigen wir Ihnen den Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern. Nur wenn diese Bescheinigung vorliegt, können Sie das Insolvenzverfahren erfolgreich beantragen.
Ihre Kosten:
Grundlage unseres Honorars ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort sind die Rechtsanwaltsgebühren detailliert geregelt. In bestimmten Fällen, z.B. bei Insolvenzanträgen, können auch Pauschalpreise vereinbart werden.
Sofern Sie einen Beratungsschein für eine Schuldnerberatung haben, werden unsere Kosten sogar von der Staatskasse getragen.
Falls Sie weitere Fragen zu den Kosten haben, kontaktieren Sie uns gerne!